Pflegeberatung - Als Pflegeberaterin ist es meine Aufgabe, Sie und Ihre Familie bei allen Fragen rund um die Pflege zu unterstützen. Durch Hausbesuche und offene Gespräche lerne ich Ihre Situation, Wohnverhältnisse und soziales Umfeld kennen, um maßgeschneiderte Beratung zu bieten. Ich helfe bei Anträgen, gebe Tipps zu Pflegeoptionen, unterstütze bei der Auswahl von Pflegeeinrichtungen oder ambulanten Diensten, und stehe Ihnen bei der Erstellung eines individuellen Versorgungsplans zur Seite.
Betreuung im eigenen zu Hause - Pflegeservice für Seniorenbetreuung. Sie erhalten Hilfe bei der Körperpflege, Begleitung zu Arztterminen und Erledigungen von Einkäufen und kleineren Haushaltsdiensten, Emotionaler Beistand und Entlastungen der Angehörigen, Förderung der sozialen Kontakte durch Spaziergänge u.s.w
Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI - Wenn Sie als Pflegebedürftiger Pflegegeld für die häusliche Pflege beziehen und keine Hilfe von einer professionellen Pflegekraft erhalten (z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst), sind Sie verpflichtet, regelmäßig eine Beratung in Ihrer Häuslichkeit durchführen zu lassen. DER BERATUNGSEINSATZ IST AB PFLEGEGRAD 2 VERPFLICHTEND. In welchem Intervall die Beratung stattfinden muss, hängt vom erteilten Pflegegrad ab. Die Kosten für den Beratungseinsatz übernimmt die Pflegekasse. Ich verfüge über alle Kassenzulassungen.
Herzlich Willkommen
Mein Name ist Alexandra Weber
Gerne stehe ich für Sie und Ihre Angehörigen mit meiner jahrelangen Erfahrung zur Verfügung.
Meine Mitarbeiter und ich helfen Ihnen gerne bei Ihren persönlichen Belangen und begleiten Sie in allen Fragen der sozialen Rechtsgrundlage.
Kurz zu meiner Person. Ich bringe folgende Ausbildungen mit:
Examinierte Krankenschwester
Pflegeberaterin
Berufsbetreuerin
Wundmanagerin
Zertifizierte Verfahrenspflegerin
Gebietsbereich:
Saarland
Verbandsgemeinschaft Trier-Saarburg

Leistungsspektrum
Unser Leistungsspektrum - was wir Ihnen anbieten
Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI
Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI - Wenn Sie als Pflegebedürftiger Pflegegeld für die häusliche Pflege beziehen und keine Hilfe von einer professionellen Pflegekraft erhalten (z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst), sind Sie verpflichtet, regelmäßig eine Beratung in Ihrer Häuslichkeit durchführen zu lassen. DER BERATUNGSEINSATZ IST AB PFLEGEGRAD 2 VERPFLICHTEND. In welchem Intervall die Beratung stattfinden muss, hängt vom erteilten Pflegegrad ab. Die Kosten für den Beratungseinsatz übernimmt die Pflegekasse. Ich verfüge über alle Kassenzulassungen.
Pflegeberatung
Hausbesuche
Miteinander sprechen, die eigene Lage schildern, die Wohnsituation erfassen, die Familie und das soziale Umfeld kennenlernen. All das gehört dazu, damit ich als Pflegeberaterin Sie und Ihre Angehörigen in der Pflegesituation optimal und umfassend beraten kann. Ein gutes Vertrauensverhältnis ist wichtig zur Entlastung Ihrer persönlichen Situation.
Inhalte der Beratung
- Unterstützung beim Stellen von Anträgen
- Konkrete Hilfestellung rund um die Pflege
- Hilfe bei der Auswahl eines Pflegeheims
- Vermittlung eines ambulanten Pflegedienstes
- Tipps zu Alltagshilfen und haushaltsnahen Dienstleistungen
- Auf Wunsch: Erstellung eines individuellen Versorgungsplans
Widerspruchsverfahren
Widerspruchsverfahren
Ihr Pflegegrad wurde abgelehnt, Sie wurden zu niedrig eingestuft oder wissen nicht, wie Sie Widerspruch einlegen sollen?
Ich helfe Ihnen gerne weiter!
Betreuung
Betreuung
Jeder Bürger hat das Recht, beim zuständigen Amtsgericht einen Betreuer zu beantragen, sofern er eine psychische Erkrankung, Demenzerkrankung, geistige Behinderung oder Suchterkrankung nachweisen kann. Dieser Betreuer wird befugt sein, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen und Ihre Angelegenheiten zu regeln, um Ihnen in Ihrer persönlichen Situation umfassend zu helfen und Sie bestmöglich zu unterstützen.
Jobs und Stellenangebote
Wir suchen Sie
Wir suchen nach Verstärkung für unser Team.
Wir suchen geringfügige Beschäftige in den Bereichen:
Haushaltshilfe
Einkaufshilfe
Begleitdienst zu Ärzten
Seniorenbetreuung (Spaziergänge usw.)
Gehalt: - bis 16,00 € /Stunde
Firmenwagen
Betreuung im eigenen zu Hause
Pflegeservice für Seniorenbetreuung

Betreuung zu Hause
- Pflegeservice für Seniorenbetreuung
- Hilfe bei der Körperpflege
- Begleitung zu Arztterminen und Erledigungen von Einkäufen und kleineren Haushaltsdiensten
- Emotionaler Beistand und Entlastungen der Angehörigen
- Förderung der sozialen Kontakte durch Spaziergänge u.s.w
Gesetzliche Betreuung
Jeder Bürger kann beim zuständigen Amtsgericht einen Betreuer beantragen.
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• psychische Erkrankung
• Demenzerkrankung
• geistige Behinderung
• Suchterkrankung
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Der Aufgabenkreis Gesundheitssorge umfasst alle Entscheidungen und Einwilligungen zu ärztlichen Maßnahmen und zwar sowohl stationär als auch ambulant.
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Bei der Vermögenssorge geht es um sämtliche finanziellen Angelegenheiten des Betreuten. Unsere Hauptaufgabe ist es, das vorhandene Vermögen zu sichern und die Person vor finanziellen Verlusten zu schützen.
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Im Rahmen der Aufenthaltsbestimmung ist der Betreuer berechtigt, die Entscheidung bezüglich einer Veränderung des Aufenthaltes des Betreuten zu ändern.
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Die Behördenvertretung schützt die Rechte der Betreuten gegenüber möglichen bürokratischen Hürden die in Krisenfällen eine optimale Versorgung sichern soll.
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Die Wohnung einer Person ist als Mittelpunkt des Lebens, vertraute Umgebung und Aufenthaltsort besonders wichtig und dementsprechend auch gesetzlich geschützt.
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Postangelegenheiten sind ein geschütztes Rechtsgut im Grundgesetz. Demgemäß werden sie als gesonderter Aufgabenkreis benannt obwohl sie mit fast allen anderen Arbeitsbereichen überschneiden.