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Alltagshelfer mit Herz

Alexandra Weber

Pflegeberatung - Als Pflegeberaterin ist es meine Aufgabe, Sie und Ihre Familie bei allen Fragen rund um die Pflege zu unterstützen. Durch Hausbesuche und offene Gespräche lerne ich Ihre Situation, Wohnverhältnisse und soziales Umfeld kennen, um maßgeschneiderte Beratung zu bieten. Ich helfe bei Anträgen, gebe Tipps zu Pflegeoptionen, unterstütze bei der Auswahl von Pflegeeinrichtungen oder ambulanten Diensten, und stehe Ihnen bei der Erstellung eines individuellen Versorgungsplans zur Seite.

Betreuung zu Hause - Haushaltsunterstützende Leistungen, Hilfe bei der Körperpflege, Begleitung zu Arztterminen und Erledigungen von Einkäufen, Emotionaler Beistand und Entlastungen der Angehörigen, Förderung der sozialen Kontakte durch Spaziergänge u.s.w

Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI - Wenn Sie als Pflegebedürftiger Pflegegeld für die häusliche Pflege beziehen und keine Hilfe von einer professionellen Pflegekraft erhalten (z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst), sind Sie verpflichtet, regelmäßig eine Beratung in Ihrer Häuslichkeit durchführen zu lassen. DER BERATUNGSEINSATZ IST AB PFLEGEGRAD 2 VERPFLICHTEND. In welchem Intervall die Beratung stattfinden muss, hängt vom erteilten Pflegegrad ab. Die Kosten für den Beratungseinsatz übernimmt die Pflegekasse. Ich verfüge über alle Kassenzulassungen.

Herzlich Willkommen

Mein Name ist Alexandra Weber

Gerne stehe ich für Sie und Ihre Angehörigen mit meiner jahrelangen Erfahrung zur Verfügung.

Meine Mitarbeiter und ich helfen Ihnen gerne bei Ihren persönlichen Belangen und begleiten Sie in allen Fragen der sozialen Rechtsgrundlage.

Kurz zu meiner Person. Ich bringe folgende Ausbildungen mit:

  • Pflegesachverständige

  • Examinierte Krankenschwester

  • Pflegeberaterin

  • Berufsbetreuerin

  • Wundmanagerin

  • Zertifizierte Verfahrenspflegerin

Gebietsbereich:

Saarland

Verbandsgemeinschaft Trier-Saarburg

Lassen Sie sich jetzt beraten
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Leistungsspektrum

Was wir Ihnen anbieten.

Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI

Wenn Sie als Pflegebedürftiger Pflegegeld für die häusliche Pflege beziehen und keine Hilfe von einer professionellen Pflegekraft erhalten (z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst), sind Sie verpflichtet, regelmäßig eine Beratung in Ihrer Häuslichkeit durchführen zu lassen.

DER BERATUNGSEINSATZ IST AB PFLEGEGRAD 2 VERPFLICHTEND.

In welchem Intervall die Beratung stattfinden muss, hängt vom erteilten Pflegegrad ab. Die Kosten für den Beratungseinsatz übernimmt die Pflegekasse. Ich verfüge über alle Kassenzulassungen.

Pflegeberatung

Hausbesuche

Miteinander sprechen, die eigene Lage schildern, die Wohnsituation erfassen, die Familie und das soziale Umfeld kennenlernen. All das gehört dazu, damit ich als Pflegeberaterin Sie und Ihre Angehörigen in der Pflegesituation optimal und umfassend beraten kann. Ein gutes Vertrauensverhältnis ist wichtig zur Entlastung Ihrer persönlichen Situation.

Inhalte der Beratung

- Unterstützung beim Stellen von Anträgen

- Konkrete Hilfestellung rund um die Pflege

- Hilfe bei der Auswahl eines Pflegeheims

- Betreutes Wohnen sowie Tagespflege

- Tipps zu Alltagshilfen und haushaltsnahen Dienstleistungen

- Auf Wunsch: Erstellung eines individuellen Versorgungsplans und einer Patientenverfügung

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Widerspruchsverfahren

Ihr Pflegegrad wurde abgelehnt, Sie wurden zu niedrig eingestuft oder wissen nicht, wie Sie Widerspruch einlegen sollen?

Ich helfe Ihnen gerne weiter!

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Jobs und Stellenangebote

Wir suchen nach Verstärkung für unser Team.

Wir suchen Teilzeitbeschäftigte (geringfügig Beschäftigte) in den Bereichen:

  • Haushaltshilfe

  • Einkaufshilfe

  • Begleitdienst zu Ärzten

  • Seniorenbetreuung (Spaziergänge usw.)

Gehalt: - bis 16,00 € /Stunde

Kein Datum angegeben

Betreuung im eigenen zu Hause

Haushaltsunterstützende Leistungen

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- Haushaltsunterstützende Leistungen

- Hilfe bei der Körperpflege

- Begleitung zu Arztterminen und Erledigungen von Einkäufen

- Emotionaler Beistand und Entlastungen der Angehörigen

- Förderung der sozialen Kontakte durch Spaziergänge u.s.w

Sprechzeiten

Wann Sie uns erreichen können

  • Montag bis Freitag, 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr

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